Baugebiete

Aktuelle Bauleitplanung

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld“
hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 25.10.2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/8 „Solarparkt Tieffeld“ aufzustellen. Der Geltungsbereich befindet sich im Bereich der parallel in Aufstellung befindlichen 13. Änderung des -Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach.

Es wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2022 der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 116 und 136, jeweils Gemarkung Altendettelsau.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld“ wurden erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen, Satzung mit textlichen Festsetzungen, Vorentwurf der Begründung sowie Vorentwurf des Umweltberichtes und den weiteren Anlagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07.2023 bis 25.08.2023 hier im Internet veröffentlicht und kann eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, auch in elektronischer Form (bauamt@petersaurach.de), oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach abgegeben werden.

Zusätzlich liegt der Entwurf der Bauleitplanung in den Räumen des Rathauses Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach aus und kann dort nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienststunden (Montag-Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Uhr – 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 09872/9598-0), auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

DownloadVollständige Bekanntgabe der Auslegung mit Übersichtslageplan (PDF, 460 KB)


DownloadVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40/8 "Solarpark Tieffeld" mit integriertem Grünordnungsplan - Planblatt (PDF, 4650 KB)

DownloadVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40/8 "Solarpark Tieffeld" mit integriertem Grünordnungsplan - Begründung (PDF, 840 KB)

DownloadSolarpark "Tieffeld" Bestandsplan mit Flächeneinwertung (PDF, 1500 KB)

DownloadSolarpark "Tieffeld" Eingriffsplan mit Flächeneinwertung (PDF, 1500 KB)

DownloadFachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Errichtung einer PV-Anlage bei Altendettelsau (PDF, 1700 KB)

Downloadvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld“ mit integriertem Grünordnungsplan als S A T Z U N G (PDF, 130 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
13. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach
hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 25.10.2021 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach in einer Teilfläche zu ändern. Die Änderung wird als 13. Änderung geführt. Sie befindet sich im Bereich des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40/8 Sondergebiet „Solarpark Tieffeld“.

Es wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2022 der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 116 und 136, jeweils Gemarkung Altendettelsau.

Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wurden erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen, Vorentwurf der Begründung sowie Vorentwurf des Umweltberichtes, gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07.2023 bis 25.08.2023 hier im Internet veröffentlicht und kann eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, auch in elektronischer Form (bauamt@petersaurach.de), oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach abgegeben werden.

Zusätzlich liegt der Entwurf der Bauleitplanung in den Räumen des Rathauses Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach aus und kann dort nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienststunden (Montag-Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Uhr – 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 09872/9598-0), auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

DownloadVollständige Bekanntgabe der Auslegung mit Übersichtslageplan (PDF, 450 KB)


DownloadFlächennutzungsplan 13. Änderung im Bereich "Solarpark Tieffeld" - Planblatt (PDF, 10240 KB)

Download13. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Gemeinde Petersaurach „Solarpark Tieffeld“ - BEGRÜNDUNG (PDF, 480 KB)

Download13. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Gemeinde Petersaurach - Standortalternativenprüfung (PDF, 1200 KB)

DownloadFachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Errichtung einer PV-Anlage bei Altendettelsau (PDF, 1700 KB)

Neubaugebiet

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Östlich der Kreisstraße AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen, zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der bisher unbebauten Flächen zwischen der Weidenstraße im Norden und den Bahnflächen im Süden die 1. Änderung des Bebauungsplans 5/1 „Östlich der Kreisstraße AN 10“ aufzustellen.

Ziel der 1. Änderung ist die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung der bereits geplanten Wohnbaustrukturen unter besonderer Berücksichtigung der erheblichen Lärmimmissionsbelastungen aus dem städtebaulichen Umfeld. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem im beigefügten Lageplan ersichtlichen Geltungsbereich (Lageplan Geltungsbereich, Stand 30.05.2022).

DownloadÖffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Östlich der Kreisstraße AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 320KB)


Neubaugebiet

Öffentliche Bekanntmachung des Beschluss zur Veränderungssperre im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Östlich der Kreisstraße AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen, aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i.V.m Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) eine VERÄNDERUNGSSPERRE für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans 5/1 „Östlich der Kreisstraße AN 10“ im Ortsteil Wicklesgreuth als Satzung zu erlassen.

DownloadÖffentliche Bekanntmachung des Beschluss zur Veränderungssperre im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Östlich der Kreisstraße AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 360KB)


Neubaugebiet

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21 "Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen, zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der bisher unbebauten Flächen zwischen der Fliederstraße im Westen, der Weidenstraße im Norden, den Waldflächen im Osten und den Bahnflächen im Süden die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth – Weiherfeld“ aufzustellen.

Ziel der 2. Änderung ist die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung der bereits geplanten Wohnbau- und Mischgebietsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der erheblichen Lärmimmissionsbelastungen aus dem städtebaulichen Umfeld. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem im beigefügten Lageplan ersichtlichen Geltungsbereich (Lageplan Geltungsbereich, Stand 30.05.2022).

DownloadÖffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21 "Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth 470KB)


Neubaugebiet

Öffentliche Bekanntmachung des Beschluss zur Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen, aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i.V.m Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) eine VERÄNDERUNGSSPERRE für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth – Weiherfeld“ im Ortsteil Wicklesgreuth als Satzung zu erlassen.

DownloadÖffentliche Bekanntmachung des Beschluss zur Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 510KB)


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Gemeinde Petersaurach
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91580 Petersaurach
Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0