Der Rentenantrag
Die Deutsche Rentenversicherung erlässt jährlich Millionen von Rentenbescheiden an Arbeitnehmer, Selbständige, Erwerbsgeminderte, Witwer, Witwen oder Waisen. Mit dem Erhalt des Rentenbescheides wird die Zahlung der beantragten Rente bestätigt und dokumentiert. Doch bevor überhaupt ein Rentenbescheid erlassen werden kann, muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden.
Wann muss ein Rentenantrag gestellt werden?
Etwa drei Monate vor Rentenbeginn sollte der Antrag auf eine Altersrente gestellt werden. Mit dieser Zeitspanne kann man davon ausgehen, dass alle notwendigen Ermittlungen und Berechnungen bei der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen sind und die Rente auch zum tatsächlichen Rentenbeginn gezahlt werden kann.
Der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente ist dann zu stellen, wenn aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bei der Witwer-, Witwen- oder Waisenrente kann vorab ein Antrag auf Zahlung eines Vorschusses ("Sterbevierteljahr") gestellt werden. Dies gilt dann, wenn der/die Verstorbene bereits Rentenbezieher war. Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Monatsrente (ohne einige Zahlbetragsbestandteile). Bereits über den Sterbemonat hinaus gezahlte Monatsbeträge werden auf den Vorschuss angerechnet. Sollte durch die Vorschusszahlung eine überzahlung entstehen, wird der überzahlte Betrag durch den Rentenversicherungsträger von der späteren Witwer- oder Witwenrente einbehalten. Klargestellt wird nochmals ausdrücklich, dass man durch die Vorschusszahlung kein "Extrageld" erhält wie dies leider meist erzählt wird.
Wer ist behilflich bei der Rentenantragstellung?
Für die Stellung eines Rentenantrages benötigt man Geduld und viel Zeit. Mehrere und nicht immer für den Laien verständlich formulierte Formulare sind auszufüllen. Oftmals ist dafür fachlicher Rat gefragt.
Zu diesem Zweck stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit mir einen Termin:
Gemeinde Petersaurach
Jennifer Pembroke
Tel: 0 98 72 / 97 98 - 42
Fax: 0 98 72 / 97 98 - 88
e-mail: buergerbuero@petersaurach.de
Benjamin Lukesch
Tel.: 0 98 72 / 97 98 - 42
Fax: 0 98 72 / 97 98 - 88
e-mail: buergerbuero@petersaurach.de
Weitere Auskünfte zu Rentenfragen erhalten Sie bei der
Deutschen Rentenversicherung
Stahlstraße 4, 91522 Ansbach
Tel: 0 981 / 460 82-0